Neue Gebührenordnung ab dem 01. September 2024
Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. –FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABI. S. 183; KABI. 2017, S. 234, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022) hat der Gemeindekirchenrat/das Presbyterium der Evangelischen Versöhnungsgemeinde in der Sitzung vom 8. Juli 2024, eine neue Gebührenordnung für den Ev. Waldfriedhof Rangsdorf beschlossen.
§ 6 Inkrafttreten
(1.) Die Gebührenordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung in der Fassung vom 01. Juli 2021 außer Kraft.
(2.) Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
Rangsdorf, den 08. Juli 2024
Die Gebührenordnung ist auf der Internetseite des Ev. Waldfriedhof, im Schaukasten Ev. Waldfriedhofs, im Schaukasten der Ev. Versöhnungsgemeinde sowie im Gemeindebüro der Ev. Versöhnungsgemeinde veröffentlicht.
Die Friedhofsverwaltung, Mario Gräber
Die neue Gebührenordnung finden Sie hier.