Ev. Waldfriedhof Rangsdorf

Ein Friedhof ist nicht nur ein Ort der Trauer, der Besinnung und der Stille,

 

sondern auch ein Ort der Begegnung mit alten Bekannten und Nachbarn, der Begegnung mit Traditionen, der Begegnung mit der Geschichte, des Gesprächs, der Natur, des Friedens, der Kultur und für diesen oder jenen Menschen der Begegnung mit Gott.

 

Rundgang

 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neue Gebührenordnung ab dem 01. September 2024

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. –FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABI. S. 183; KABI. 2017, S. 234, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022) hat der Gemeindekirchenrat/das Presbyterium der Evangelischen Versöhnungsgemeinde in der Sitzung vom 8. Juli 2024, eine neue Gebührenordnung für den Ev. Waldfriedhof Rangsdorf beschlossen.

 

§ 6 Inkrafttreten

 

(1.) Die Gebührenordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die       Friedhofsgebührenordnung in der Fassung vom 01. Juli 2021 außer Kraft. 

(2.) Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung. 

 

Rangsdorf, den 08. Juli 2024 

 

Die Gebührenordnung ist auf der Internetseite des Ev. Waldfriedhof, im Schaukasten Ev. Waldfriedhofs, im Schaukasten der Ev. Versöhnungsgemeinde sowie im Gemeindebüro der Ev. Versöhnungsgemeinde veröffentlicht. 

 

Die Friedhofsverwaltung, Mario Gräber

 

 

Die neue Gebührenordnung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

1. Herbstlaubaktion am Samstag, 19. Oktober 2024 ab 9 Uhr

Das traditionelle Laubharken findet in diesem Jahr am 19. Oktober von 9-12 Uhr statt. Alle, ob ...

Frühjahrsputz auf dem Waldfriedhof am Samstag, dem 23. März 2024 von 9 - 12 Uhr.